
Hinweis zur Entsorgung von Batterien und Akkus
Aufgrund der Batterieverordnung sind wir als Händler dazu verpflichtet dich darauf hinzuweisen, dass Batterien und Akkus nicht über den gewöhnlichen Haushaltsabfall entsorgt werden dürfen. Vielmehr bist du gemäß Batteriegesetz (BattG) zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder deine Gesundheit schädigen können. Du kannst die Batterien nach Gebrauch entweder an uns (ausreichen frankiert, Adresse siehe unten) zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z. B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben.
Du kannst bei uns gekaufte Batterien und Akkus an uns zurücksenden, und zwar an:
Manuela Filzmaier und Thomas Eytorff GbR
Weichselbrunn 6
83137 Schonstett
Bitte beachte, dass deine Rücksendung ausreichend frankiert sein muss! Unzureichend frankierte Sendungen werden nicht angekommen.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Hg, Pb oder Cd) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls und damit als schädlich gekennzeichnet, versehen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne veranschaulicht dir, dass Batterien getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und nicht über den gewöhnlichen Haushaltsabfall zu entsorgen sind.
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
Weitergehende Informationen zur Batterieentsorgung finden sich unter: https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus
Hinweis zur Entsorgung von Elektrogeräten
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Sie sind bei den öffentlichen Sammel- u. Rücknahmestellen der Kommunen zu entsorgen. Zugleich habst du die Pflicht, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.

